Wir sind ordentliches Mitglied im DHS VRZ und halten uns natürlich an deren Zuchtordung.

Da wir aber eine „Liebhaber Zucht“ sind, gehen wir sogar noch einen Schritt weiter.
Hier mal Ausszüge aus der Zuchtordung :

„Hündinnen dürfen frühestens ab der 2. Hitze belegt werden und einem Mindestalter von 14 Monaten erstmalig belegt und mit Vollendung des 8. Lebensjahres letztmalig belegt werden. Ausnahmen in besonderen Fällen – in Absprache mit dem Verein. Hündinnen dürfen nicht als Zuchtmaschienen degradiert werden – man muss bei der Zucht z.B. aber abwägen, ob eine Hündin einen zweier Wurf – oder einen achter Wurf aufgezogen hat.

Mit jeder zuchtfähigen gesunden Hündin sollten innerhalb von zwei Jahren höchstens 3 Würfe gezogen werden, wenn der Allgemeinzustand der Hündin dies zulässt

Die 3. Hitze ist auf jeden Fall ausgelassen.“

Da wir unsere Damen nicht übermäßig stapazieren wollen, nehmen wir unsere Hündinnen schon mit ca. 6 Jahren aus der Zucht.
Und wenn mal 2 Würfe direkt hintereinander kommen, was immer mal wieder vorkommen kann, da wir gerne „Winterwürfe“ vermeiden, bleiben die Damen dann immer 1 Jahr lang „leer“

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